Die Stiftung unterstützt und fördert prioritär unverschuldet in Not geratene Menschen in der Schweiz, altersunabhängig und unabhängig von Religion, Hautfarbe und Rasse.
Daneben unterstützt und fördert die Stiftung Projekte der Archäologie im Kanton Zürich und der militärhistorischen Forschungs.
Destinatäre haben vor Erhalt einer Zuwendung zu bestätigen, dass dieselbe ungeschmälert und vollumfänglich einem Empfänger entsprechend dem Stiftungszweck zukommt, ohne Abzug von Vermittlungs-, Administrations- oder ähnlichen Kosten. Die Stiftung leistet Zuwendungen freiwillig, allenfalls mehrmalig, aber ohne Rechtsanspruch der Destinatäre; vertragliche Regelungen sind indessen vorbehalten.
Der Stiftungsrat achtet auf eine möglichst prioritäre Berücksichtigung der Unterstützung von Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind und einer gleichmässigen Berücksichtigung der übrigen Teilzwecke. Zuwendungen sind betragsmässig nach unten nicht limitiert, aber so auszurichten, dass eine gewisse Nachhaltigkeit erwartet werden darf.
Direktunterstützungen sind Leistungen an Destinatäre, die diesen unmittelbar und ad
personam zukommen, bei Minderjährigen ist ein Garant auszuwählen.
Unterstützung anerkannter Institutionen, Projekte, Stiftungen etc. müssen zweckgebunden
eingesetzt und ausgerichtet werden.
Der Stiftungsrat wählt seine Unterstützungen selber aus, kann aber auch auf Anfragen möglicher Destinatäre handeln.